Rund um´s Geld


[BAföG Kurzinfo] - [Anträge] - [Aktualisierung] - [Weiterförderung] - [Widerspruch] - [Leistungsnachweis] - [Förderungshöstdauer] - [Änderungsanzeigen] - [Rückzahlung] - [Fachrichtungswechsel] - [Buchempfehlung zu BAföG]
[Wohngeld] - [Stipendium] - [Befreiung von Gebühren] - [Studentenausweis] - [Jobben]

BAföG Kurzinfo (Stand Mai 1995)

Das Studentenwerk Essen zahlte im Jahr 1993 ca. 33,5 Millionen DM Studienförderungsmittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) aus. Daneben gibt es noch Studienabschlußdarlehen der Darlehenskasse des Studentenwerke des Landes NRW (DAKA) sowie Beihilfen bei Krankheit und Geburt eines Kindes.

Auf den Bedarf werden Einkommen und Vermögen des Studierenden, seines Ehegatten und seiner Eltern angerechnet. Maßgeblich für die Berechnung des Einkommens der Eltern und Ehegatten sind die Einkommensverhältnisse des vorletzten Jahres vor dem Bewilligungszeitraum (in der Regel ein Jahr z.B. 10/95 bis 9/96) maßgeblich (hier: 1993). Maßgeblich für die Berechnung des Einkommens des Studenten sind die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum.

Ausbildungsförderung wird für den Lebensbedarf und die Ausbildung geleistet. Die Bedarfssätze betragen für Studierende, die bei den Eltern wohnen, monatlich (bisher 640,— DM) und für jene Studierenden, die eine eigene Wohnung haben (795,— DM). Diese Sätze erhöhen sich um (70,— DM) monatlich, wenn man gegen Krankheit selbst versichert ist. Müssen Mietkosten über (225,— DM) gezahlt werden, können 75 % der über (225,— DM) liegenden Kosten, höchstens aber ein Betrag von (75,— DM), zusätzlich gewährt werden. Der Höchstbetrag an Ausbildungsförderung beträgt damit also (940,— DM).
Bei längerer Berufstätigkeit kann eventuell ein Anspruch auf elternunabhängige Förderung begründet worden sein. Bei bestimmten Voraussetzungen werden auch Zusatz- und Ergänzungsstudiengänge gefördert.

Anträge
BAföG-Anträge mit den notwendigen Unterlagen sollten schnellstmöglich abgegeben werden, damit eine schnelle Bearbeitung erfolgen kann, denn erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wird gefördert (nicht rückwirkend). Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag. Es kann vorkommen, daß bei einem Antrag aus dem Oktober erst Ende Dezember Geld fließt. Bei Nachweis der Mathe-Brückenkurs-Teilnahme Förderung ab September. Im Zweifel immer einen Antrag stellen. Nicht von den vielen Formblättern und Nachweisen, die zu erbringen sind, abschrecken lassen.. Anträge sind auf Formblättern zu stellen.

Da sich das BAföG-Amt nicht mehr auf dem Gelände der GHS Essen befindet, liegen die erforderlichen Antragsformulare im Mensa-Foyer der Universität GHS Essen aus und können außerdem täglich zwischen 9.00 und 12.00 im Studentenwerk Essen, Westendhof 5, 45143 Essen abgeholt werden. Beim Asta müßten auch einige Formulare erhältlich sein.
Eventuell fehlende Unterlagen werden angefordert und müssen nachgereicht werden.

Die ausgefüllten Antragsformulare können persönlich in den Sprechzeiten abgegeben werden:
Montag und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag von 13.00 - 15.00 Uhr
in den Semesterferien nur am Donnerstag von 9.00 -12.00 Uhr

Die Anname der Anträge erfolgt außerdem täglich in der Poststelle des BAföG-Amtes zwischen 9.00 und 12.00 Uhr (hier keine Beratung)!

Selbstverständlich können die Unterlagen auch per Post geschickt werden oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Dieser Hausbriefkasten des Studentenwerks Essen im Mensa-Foyer wird täglich geleert.

Die Bearbeitung im Studentenwerk wird alphabetisch aufgeteilt. Für jeden Sachbearbeiter gibt es eine eigene Durchwahl. Am Anfang des Semesters ergeben sich aufgrund erhöhten Andrangs längere Wartezeiten. Unbedingt in Zweifelsfällen beim zuständigen Sachbearbeiter beraten lassen.


Wegbeschreibung:

  • Mit dem Auto:
    Von der UNI die B224 in Richtung Stadtmitte bis zur Kreuzung Frohnhauser Straße, dann rechts in die Frohnhauser Straße und nach ca. 50 m links in den Westendhof. Dort geradeaus bis zur Linkskurve. Der Zugang zum Studentenwerk ist ausgeschildert.
  • Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
    City-Express-Busse CE 45/CE 47 (z.B. ab Berliner Platz) bis zur Haltestelle Westendstraße, von hier links zu Fuß in die Frohnhauser Straße und nach ca. 100 m rechts in den Westendhof.

Aktualisierung
Eine Erhöhung der Beträge durch Aktualisierungsantrag z.B. bei Verschlechterung der Elterneinkünfte (Arbeitslosigkeit, Rente, Hausbau) ist auch innerhalb des Bewilligungszeitraum möglich.

Weiterförderung
Damit es zu keiner Unterbrechung der Zahlung kommt, ist rechtzeitig die Weiterförderung zu beantragen. (Termin hängt beim Studentenwerk oder Uni aus - dieses Jahr war es der 26.05.95)

Widerspruch
Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats schriftlich. Danach eventuell Klage vor Verwaltungsgericht. Vorher in AStA-Sozialberatung beraten lassen. Möglichkeit einer Rechtskostenhilfe beim AStA.

Leistungsnachweis
(bisher zu Beginn des 5.Semester)

WiWi: alle Vorleistungen, eventuelle Brückenkurse und 4 Hauptscheine
WiInf: Vorleistung (TBR), eventuelle Brückenkurse und 6 Hauptscheine
Das entsprechenden Formblatt beim Prüfungsamt abgeben und die erbrachten Leistungen eintragen lassen. Anschließen muß der Prüfungsausschußvorsitzende oder der Dekan des Fachbereiches für die Richtigkeit unterzeichnen. Liegt der Nachweis nicht vor, wird die Förderung solange ausgesetzt, bis dieser Nachweis und gleichzeitig auch alle anderen bis dahin anstehenden Prüfungen erbracht wurden. Also zu Beginn des 6. Semesters Weiterförderung nur mit Vordiplom.

Förderungshöchstdauer
Wirtschaftswissenschaften

Wirtschaftsinformatik
  • Diplom I: 7 Semester
  • Diplom II: 3 Semester (zuletzt 2) nach D I

Wenn innerhalb der Förderungszeiten Zulassung zur Abschlußprüfung evtl. Verlängerung möglich (Regelung wird evtl. abgeschafft).

Änderungsanzeigen
Wer Förderungsleistungen erhält, ist verpflichtet, Änderungen in den persönlichen und familiären Verhältnissen unverzüglich anzuzeigen.
Dazu gehören beispielsweise

Rückzahlung
Zur Zeit wird 50 % als Zuschuß und 50 % als Darlehen gewährt. Erhebliche Erlassung der Beträge

Für die Einziehung der Darlehen und deren Rückzahlungsbedingungen ist zentral das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln, Postfach 68 01 69, zuständig. Bei diesem Amt kann ein Merkblatt über Rückzahlungsbedingungen angefordert werden.

Fach(richtungs)wechsel
Nach einem Wechsel des Studienziels oder eines Studienfachs wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn für diesen Wechsel ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. mangelnde Eignung, Neigungswandel). Mit zunehmender Studiendauer werden gesteigerte Anforderungen an die Anerkennung eines wichtigen Grundes gestellt.
Sofern ein Wechsel beabsichtigt ist, sollte auf jeden Fall vorher die Beratungsmöglichkeit im Amt für Ausbildungsförderung oder beim AStA wahrgenommen werden.

AStA-Buchempfehlung

  • BAföG-Handbuch der GEW, Schüren-Verlag (wird jährlich aktualisiert)
  • Zahlreiche kostenlose Broschüren vom Studentenwerk

    AStA-Sozialberatung:
    Susanne Schmitz
    Telefon 0201/183-2349
    Beratungszeiten:

  • Montags bis Freitags von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr, außer Mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
    Wo ?: links neben Mensahaupteingang (evtl. Wartezeiten )


    Wohngeld
    Um Wohngeld zu bekommen, müßt Ihr beim Wohngeldamt (Lazarettstr.15) einen Antrag stellen. Ob Ihr Wohngeld bekommt oder nicht, hängt von folgenden Faktoren ab:
    1. nur von Eurem Einkommen abhängig
    2. von der Höhe der Grundmiete
    3. wieviele Personen in diesem Haushaltleben
    4. man darf nicht dem Grunde nach BAföG-berechtigt sein, d.h.:
      1. der BAföG-Antrag muß abgelehnt worden sein oder
      2. wenn man über der Förderungshöchstdauer liegt oder
      3. wenn man den BAföG-Anspruch verloren hat, weil man innerhalb der ersten 4 Semester nicht genügend Scheine nachweisen konnte.
      Beim Wohngeldamt müßt Ihr abgeben:
    • ausgefüllter Antrag auf Wohngeld (Vordruck bekommt Ihr beim Wohngeldamt)
    • Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate (vom Arbeitgeber auszufüllen, Vordruck gibt es gratis zum Antrag dazu)
    • Mietvertrag
    • Mietbescheinigung vom Vermieter (Vordruck bekommt Ihr beim Wohngeldamt)
    • Unterhaltsbescheinigung der Eltern und LSt-Karte
    • abgelehnter BAföG-Bescheid
    • Immatrikulationsbescheinigung

    Stipendium

    Wer könnte sie nicht gebrauchen, die monatliche freiwillige Zuwendung Dritter, ohne Gegenleistung oder Haken und ösen, ohne Rückzahlung oder psychischen Druck, in Form von Geld, Money, Mäusen oder Moneten.
    Leider hat nur jeder 2000.ste einen willigen und zahlungsfähigen Verwandten, der ihm mal so jeden Monat 1000,- DM überweist. Die meisten müssen von ihrem sauer verdienten Geld, dem mühsam errungenen BAföG oder der Gnade der Eltern leben.
    Eine respektable Möglichkeit stellen die vielen Stiftungen dar, die Steuergelder unter das StudentInnenvolk in Form von Stipendien bringen (die man Gott sei Dank meistens nicht zurückzahlen muß).

    Leider haben es sich die Stiftungen zur Angewohnheit gemacht, nur Hochbegabte zu fördern. Hat MANN oder FRAU da überhaupt eine Chance?
    Klar! Laßt Euch bloß von deren Phrasen nicht täuschen.
    Genauere Informationen bekommt Ihr aus dem Stipendienführer (Informationen in der Fachschaft erhältlich).


    Befreiung von GEZ-Gebühren und Telefonanschlusskosten
    Wenn Ihr Euch auf den Weg zum Sozialamt macht, könnt Ihr wieder ein paar Mark mehr sparen!!
    Zum Beispiel indem Ihr Euch einen Antrag für die Befreiung von den GEZ-Gebühren holt (wer es nicht wissen sollte - das sind die Gebühren, die man normalerweise für den Fernseher und für das Radio bezahlen muß); wir Studenten haben jedoch schon wieder einen "kleinen" Vorteil - denn wir können befreit werden.

    Telefonfreieinheiten
    Diese könnt Ihr in demselben Antrag (s.o.) beantragen. Das hat den Vorteil, daß Ihr ein paar mehr Einheiten umsonst "quasseln" könnt, und die Grundgebühr ermäßigt ist.


    Studentenausweis
    Jeder sollte ihn eigentlich ständig bei sich tragen, da man durch ihn vielerlei Vergünstigungen wie z.B. Eintrittsermäßigungen in Kino, Theater, Zoo und Schwimmbad bekommt.
    Internationaler Studentenausweis
    Diesen bekommt Ihr im AStA für umgerechnet 18,- DM.
    Ihr braucht nur ein Paßfoto mitbringen. Der Vorteil hierbei ist, daß man auch im Ausland Vergünstigungen bekommt und er ein Jahr lang gültig ist.


    Jobben in Essen

    Neben den allseits bekannten Möglichkeiten, wie z.B. Kellnern, Zeitungsverkauf, etc., bietet das Arbeitsamt Essen einen Sonderservice für Studenten - genannt Studentenservice.
    Hier kann jeder seinen Traumjob suchen und manchmal auch finden.
    Das System ist denkbar einfach:
    Man füllt eine Karteikarte mit seinen Fähigkeiten und Wünschen aus und dann ist nichts weiter zu tun, als darauf zu warten, daß man vom Sachbearbeiter des Arbeitsamtes angerufen wird. Allerdings empfiehlt es sich, gelegentlich nachzufragen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
    Hier die Adresse und die Öffnungszeiten des Studentenservice:
    Studentenservice
    Arbeitsamt Essen
    Berliner Platz 10
    Tel.: 181 - 8586
    Vormittags 8.00 - 12.00 Uhr
    Nachmittags 13.00 - 15.30 Uhr (außer Freitags)
    Desweiteren ist dies auch eine spezielle Vermittlung von Messejobs (z.B. Auf- und Abbau).
    Und wenn es partout nicht gelingen will, einen Job zu bekommen, dann achtet doch mal auf die ganzen Aushänge mit Jobangeboten, welche überall in der Uni zu finden sind.

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    Last date modified: 4/30/96 Admin: Gellert