Mit Formalkram zum Vordiplom


Vorschriften sind zwar lästige Sachen, aber trotzdem ungemein wichtig. Manchmal können sie sogar richtig nützlich sein (informiert Euch mal bei der Fachschaft über Klausuranfechtungen) !!!

Folgendes gibt es zum Vordiplom zu beachten:

  1. Bevor der erste Leistungsnachweis erbracht werden kann, muß eine formelle Anmeldung zur Zwischenprüfung (blauer (?) Zettel) erfolgen. Der Antrag ist im Prüfungsamt des Fachbereiches 5 erhältlich.
    Dem Antrag müssen
    a) ein Lebenslauf
    b) das zum Studium berechtigende Zeugnis beiliegen.

  2. Danach kann die Anmeldung zu den Klausuren (mit Hilfe von Formularen) erfolgen. Die Formulare liegen, nach Studiengängen getrennt, vor dem Prüfungsamt aus. In diesen Formularen kreuzt man die Klausuren an, die man schreiben möchte. Jede Anmeldung zur Klausur muß einzeln mit einer Unterschrift bestätigt werden (2 Klausuren = 2 Unterschriften). Danach wirft man sein Formular in den Briefkasten vor dem Prüfungsamt (WICHTIG: Stichtag und öffnungszeiten beachten). Die Klausurlisten werden ein paar Tage nach dem Stichtag vom Prüfungsamt ausgehängt. Nun müßt Ihr kontrollieren, ob Eure Matrikelnummer auf den Listen mit Euren jeweiligen Klausuren steht (Kontrolliert auch, ob Euch nicht ein(e) gemeiner(e) Kommilitone(in) einfach so für eine Klausur angemeldet hat !!!).
    Nachdem das Prüfungsamt die Listen ausgehängt hat, habt Ihr die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist noch Einspruch zu erheben. Dies allerdings nur aus Gründen, die Ihr nicht zu vertreten habt. Wenn jedoch die Frist abgelaufen ist, ist alles verbindlich. Die Eintragungsfristen hängen beim Prüfungsamt in der 7. Etage im B-Gang aus.
    Die Anmeldung zur Klausur ist UNBEDINGT erforderlich, da sonst die Teilnahme an bzw. die Bewertung der Klausur verweigert wird.

  3. Falls man nach der Eintragung erkennt, daß eine Teilnahme an der Klausur nicht möglich sein wird, muß man sich UNBEDINGT wieder AUSTRAGEN, da ein Nichterscheinen als nicht bestandener Versuch gewertet wird.
    öffnungszeiten des Prüfungsamtes: (muß ich noch überprüfen!)
    DI : 9 - 12 und 14 - 16 Uhr
    DO: 9 - 12 Uhr

  4. Nach Fristende gilt nur noch KRANKHEIT als Entschuldigungsgrund. Man muß allerdings
    • a) ein ärztliches Attest, das Prüfungsunfähigkeit bescheinigt (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht NICHT aus) vorlegen.
    • b) Weiterhin müßt Ihr beim Prüfungsamt eine Erklärung abgeben (Vordruck im Prüfungsamt erhältlich) , worin Ihr den Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbindet und selbst beschreibt, warum Ihr von der Prüfung zurücktretet (unbedingt Bezug auf §9 Abs. 2 der PO nehmen).

  5. Falls eine Prüfung auch im 3.Versuch (also im zweiten Wiederholungsversuch) nicht bestanden wurde, muß sich der Prüfling einer mündlichen Ergänzungsprüfung unterziehen (nach § 12 Abs. 5 Satz 2 der Prüfungsordnung).
    Die Zulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung muß beim Prüfungsausschuß beantragt werden !!
    Den formlosen Antrag kann man im Prüfungsamt des FB 5 abgeben. Die Frist der Abgabetermine erfährt man ebenfalls dort. Die Prüfungstermine werden in einem der Glaskästen ausgehängt.
    Wir hoffen, daß Ihr nie in eine mündliche Ergänzungsprüfung müßt, denn wer da durchfällt, darf leider an Universitäten und Gesamthochschulen in der BRD nicht mehr Wirtschaftswissenschaften studieren.

  6. Bevor die letzte Hauptklausur (keine Vorleistung!!) zum Leistungsnachweis für das Vordiplom erbracht wird, muß neben dem üblichen Verfahren (s. Punkt 2) eine Anmeldung zum letzten Teil der Zwischenprüfung erfolgen. Die Anmeldung erfolgt - wer hätte es geahnt - ebenfalls im Prüfungsamt des FB 5. Zu beachten sind hier auch die Öffnungszeiten des Prüfungsamtes (s. § 10 Abs. 2 der Prüfungsordnung (PO)).

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    Last date modified: 8/19/98 Admin: Gellert