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Mit Formalkram zum Vordiplom
Vorschriften sind zwar lästige Sachen, aber trotzdem ungemein wichtig. Manchmal können sie
sogar richtig nützlich sein (informiert Euch mal bei der Fachschaft über
Klausuranfechtungen) !!!
Folgendes gibt es zum Vordiplom zu beachten:
- Bevor der erste Leistungsnachweis erbracht werden kann, muß eine formelle Anmeldung
zur Zwischenprüfung (blauer (?) Zettel) erfolgen. Der Antrag ist im Prüfungsamt des
Fachbereiches 5 erhältlich.
Dem Antrag müssen
a) ein Lebenslauf
b) das zum Studium berechtigende Zeugnis beiliegen.
- Danach kann die Anmeldung zu den Klausuren (mit Hilfe von Formularen) erfolgen.
Die Formulare liegen, nach Studiengängen getrennt, vor dem Prüfungsamt aus. In diesen
Formularen kreuzt man die Klausuren an, die man schreiben möchte. Jede Anmeldung zur
Klausur muß einzeln mit einer Unterschrift bestätigt werden (2 Klausuren = 2 Unterschriften).
Danach wirft man sein Formular in den Briefkasten vor dem Prüfungsamt (WICHTIG:
Stichtag und öffnungszeiten beachten). Die Klausurlisten werden ein paar Tage nach dem
Stichtag vom Prüfungsamt ausgehängt. Nun müßt Ihr kontrollieren, ob Eure Matrikelnummer auf
den Listen mit Euren jeweiligen Klausuren steht (Kontrolliert auch, ob Euch nicht ein(e)
gemeiner(e) Kommilitone(in) einfach so für eine Klausur angemeldet hat !!!).
Nachdem das Prüfungsamt die Listen ausgehängt hat, habt Ihr die Möglichkeit, innerhalb
einer bestimmten Frist noch Einspruch zu erheben. Dies allerdings nur aus Gründen, die Ihr
nicht zu vertreten habt. Wenn jedoch die Frist abgelaufen ist, ist alles verbindlich. Die
Eintragungsfristen hängen beim Prüfungsamt in der 7. Etage im B-Gang aus.
Die Anmeldung zur Klausur ist UNBEDINGT erforderlich, da sonst die Teilnahme an bzw.
die Bewertung der Klausur verweigert wird.
- Falls man nach der Eintragung erkennt, daß eine Teilnahme an der Klausur nicht
möglich sein wird, muß man sich UNBEDINGT wieder AUSTRAGEN, da ein Nichterscheinen als
nicht bestandener Versuch gewertet wird.
öffnungszeiten des Prüfungsamtes: (muß ich noch überprüfen!)
DI : 9 - 12 und 14 - 16 Uhr
DO: 9 - 12 Uhr
- Nach Fristende gilt nur noch KRANKHEIT als Entschuldigungsgrund. Man muß allerdings
- a) ein ärztliches Attest, das Prüfungsunfähigkeit bescheinigt (eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht NICHT aus) vorlegen.
- b) Weiterhin müßt Ihr beim Prüfungsamt eine Erklärung abgeben (Vordruck im Prüfungsamt
erhältlich) , worin Ihr den Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbindet und selbst beschreibt, warum Ihr von der Prüfung zurücktretet (unbedingt Bezug auf §9 Abs. 2 der PO nehmen).
- Falls eine Prüfung auch im 3.Versuch (also im zweiten Wiederholungsversuch) nicht
bestanden wurde, muß sich der Prüfling einer mündlichen Ergänzungsprüfung
unterziehen (nach § 12 Abs. 5 Satz 2 der Prüfungsordnung).
Die Zulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung muß beim
Prüfungsausschuß beantragt werden !!
Den formlosen Antrag kann man im Prüfungsamt des FB 5 abgeben. Die Frist der Abgabetermine
erfährt man ebenfalls dort. Die Prüfungstermine werden in einem der Glaskästen ausgehängt.
Wir hoffen, daß Ihr nie in eine mündliche Ergänzungsprüfung müßt, denn wer da durchfällt,
darf leider an Universitäten und Gesamthochschulen in der BRD nicht mehr
Wirtschaftswissenschaften studieren.
- Bevor die letzte Hauptklausur (keine Vorleistung!!) zum Leistungsnachweis für das Vordiplom
erbracht wird, muß neben dem üblichen Verfahren (s. Punkt 2) eine Anmeldung zum
letzten Teil der Zwischenprüfung erfolgen. Die Anmeldung erfolgt - wer hätte
es geahnt - ebenfalls im Prüfungsamt des FB 5. Zu beachten sind hier auch die
Öffnungszeiten des Prüfungsamtes (s. § 10 Abs. 2 der Prüfungsordnung (PO)).
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Last date modified: 8/19/98 Admin: Gellert
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