![]() Was tun, wenn ... ?Was tun, wenn der Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden konnte ?
Ihr müßt spätestens eine Woche (7 Tage!!!) nach dem Prüfungstermin einen schriftlichen Antrag
mit entsprechendem Nachweis im Prüfungsamt einreichen. Geschieht dies nicht, wird Euch der
Versuch mit 5,0 angerechnet. Um keine weiteren Laufereien zu haben, achtet bitte auf
korrekte Nachweise. Ein Attest vom Arzt muß erstens die Aussage PRüFUNGSUNFäHIG enthalten
und zweitens eine Begründung Eures Arztes, warum Ihr nicht teilnehmen konntet (Entbindung
von der ärztlichen Schweigepflicht!!).
Krankheitsbedingte RücktritteDer Prüfungsausschuß hat in seiner Sitzung am 24.4.1991 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das sacheinschlägige Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 9.6.1989 (15 K 14/89) beschlossen, daß ein krankheitsbedingter Rücktritt von der Prüfung gemäß § 9 DPO nur dann als triftiger Rücktrittsgrund anerkannt wird, wenn der Kandidat zusätzlich noch beim Prüfungsamt eine schriftliche Erklärung abgibt bzw. unterzeichnet, wonach er seinen behandelnden Arzt diesbezüglich von der ärztlichen Schweigepflicht entbindet. Was tun, wenn man beim dritten Versuch durchgefallen ist ? Mündliche Prüfungen gibt es einmal pro Semester nach dem Nachtermin. Sie finden in Form von Gruppenprüfungen von drei Studenten und zwei Prüfern statt, pro Kandidat werden mindestens 15 Minuten und maximal 30 Minuten angesetzt. Beide Prüfer sind berechtigt, den gesamten Stoff der geschriebenen Klausur abzufragen. Also nicht nur auf ein Gebiet vorbereiten!!! Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt nach Bekanntgabe der Nachklausurergebnisse im Prüfungsamt. Den genauen Termin entnehmt bitte dem Aushang im Glaskasten. Achtung: Frist einhalten !! WICHTIG: Die mündliche Prüfung ist eine Ergänzungsprüfung, d.h. wenn Ihr durch den dritten Versuch gefallen seit, müßt Ihr bei der mündlichen Prüfung antreten (Ihr müßt nicht unbedingt den nächstmöglichen Termin wahrnehmen, solltet dies aber jedoch tun, da man den Stoff noch parat hat)!!!!!Die Anmeldung erfolgt formlos unter Angabe folgender Daten: Name, Vorname, Anschrift, Telefon, Matrikelnummer und Fach sowie einem Prüfervorschlag. Der zweite Prüfer wird vom Prüfungsausschußvorsitzenden bestimmt. Etwa eine Woche nach dem Anmeldeschluß werden die Termine und die entsprechenden Prüfer bekanntgegeben. Bei weiteren Fragen schaut in die Studienberatung rein.
Was tun, wenn eine Prüfung nicht ordnungsgemäß abläuft ?Wenn Ihr Euch durch allgemeine Unruhe oder andere Geräusche in einer Prüfung gestört fühlt, solltet Ihr dies ins Protokoll, welches für jede Prüfung angefertigt werden muß, eintragen lassen. Sollte sich der aufsichtsführende Assistent/Professor weigern, die Eintragung vorzunehmen, so laßt diese Verweigerung im Protokoll festhalten.
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Last date modified: 8/19/98 Admin: Gellert |