Lehramt - Fachrichtung Wirtschaft


Das Studium Lehramt mit beruflicher Fachrichtung Wirtschaft unterscheidet sich in mehreren Punkten vom Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaften.
Folgendes soll an dieser Stelle als grundlegende Information dienen:
  1. Im Grundstudium (Regelstudienzeit 4 Semester) müssen 5 Leistungsnachweise erbracht werden. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Klausuren:
    1. 1. VWL I
    2. BWL I
    3. Recht
    4. Wirtschafts- und Sozialstatistik (WISO- Stat.)
    5. Grundlagen der Wirtschaftsdidaktik

    Von diesen 5 Klausuren sind zwei ( VWL I und BWL I) identisch mit denen des Diplomstudienganges Wirtschaftswissenschaften.
    Bei "Recht" und "WISO-Stat." liegen zwar die gleichen Veranstaltungen wie bei den Diplomern zugrunde, es werden aber separate Klausuren für Lehrämter gestellt. Die Veranstaltung "Grundlagen der Wirtschaftsdidaktik" wird speziell nur für den Lehramts-Studiengang angeboten.
    Die Reihenfolge dieser Klausuren kann unter Berücksichtigung des Angebots frei gewählt werden. Es empfielt sich jedoch, die BWL I -Klausur im 3. und die Recht-Klausur im 4.Semester zu schreiben.

  2. Im Grundstudium müssen insgesamt 42 SWS (Semesterwochenstunden) belegt werden.
    Es ist ratsam, diese möglichst gleichmäßig auf die 4 Semester zu verteilen. Genaue Angaben über die zu belegenden Veranstaltungen (auch wenn darin keine Leistungsnachweise erforderlich sind) finden sich in der Studienordnung.

  3. Für die Studenten des Lehramtstudiengangs mit beruflicher Fachrichtung Wirtschaft besteht eine Belegpflicht über Veranstaltungen (Vorlesungen, übungen), die während des Studiums belegt wurden.
    Dazu bekommt man im Studentensekretriat Vordrucke, in die jeweils die entsprechenden Veranstaltungen des Semesters einzutragen sind.
    Bei der Anmeldung zur 1.Staatsprüfung müssen diese Bögen dann beim Prüfungsamt eingereicht werden.

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Last date modified: 8/19/98 Admin: Gellert